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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 68

1902 - Karlsruhe : Lang
Männer. Sie zogen, nach Gauen und Stämmen in große Heerhaufen geordnet, von den Gaugrafen und Herzögen geführt, in den Kampf. Jeder Wehrmann hatte für Waffen, Roß und Lebensmittel selbst zu sorgen. Nachdem durch den Einfluß des Lehenswesens der alte Heerbann verfallen war, trat an seine Stelle das Aufgebot der Vasallem Jeder Lehensmann war seinem Lehensherrn und alle Lehensherren bis hinauf zu den höchsten Reichsfürsten dem Kaiser zur Heerfolge verpflichtet. Die Hauptstärke des Vasallenheeres war die gepanzerte Reiterei, die mit gefällten Speeren gegen den Feind ansprengte und wenn er durch den Stoß erschüttert war, mit Schwert und Streitkolben kämpfte. Rittertum. Die Reiterei des Vasallenheeres bestand aus adeligen Lehensmännern und bildete mit der Zeit einen eigenen Stand, den Ritterstand. Die Pflichten des Ritters waren: ehrbarer Wandel, unverbrüchliche Treue gegen den Landesherrn, Tapferkeit, Befchütznng der Schwachen, besonders der Frauen und Waifen, Kamps gegen die Feinde des christlichen Glaubens. Ter junge Adelige wurde für den Ritterstand sorgfältig erzogen. Im siebenten Jahre wurde er einem angesehenen Ritter übergeben, dem er als Edelknabe diente, und der ihn in feiner Sitte und allen ritterlichen Künsten unterwies. Im vierzehnten Jahre wurde er Knappe und begleitete nunmehr seinen Herrn in den Krieg, zum Turnier, auf die Jagd; er führte thm das Roß vor, versorgte seine Waffen, schnallte ihm den Harnisch an und kämpfte anjeincr Seite, fortwährend darauf bedacht, dem Lehrmeister an ritterlicher Tugend und Ehrenhaftigkeit gleich zu werden. Im einund-zwanzigsten Jahre war die Lehrzeit beendet, und der Knappe wurde durch den Ritterschlag in den Stand der Ritter aufgenommen. Er bereitete sich durch Fasten, Wachen und Gebet auf die feierliche Handlung vor. In einer Kirche vor dem Altare wurde er mit der Waffenrüstung angetan und legte das Gelübde ab, die Pflichten eines christlichen Ritters treulich zu erfüllen. Hieraus wurden ihm die goldenen Sporen, das Abzeichen der Ritterwürde, angebunden, und der vornehmste der anwesenden Ritter gab ihm mit dem flachen Schwerte drei Schläge auf den Nacken und die Schulter. An diese Feier schlossen sich zu Ehren des jungen Ritters noch weltliche Festlichkeiten, Turnier, Festmahl und Tanz an. Zur Pflege des ritterlichen Geistes dienten die Turniere. Diese waren Kampsspiele, die entweder von Fürsten, oder auch von ritterlichen Genossenschaften veranstaltet wurden. Die Kämpfer, zu Roß in voller Waffenrüstung, sprengten mit eingelegten Lanzen auf einander los, und wer den Gegner aus dem Sattel warf, gewann den Preis, den Turnierdank, der ihm von einer der zuschauenden Damen überreicht wurde. Dem Sieger verfielen auch Roß und Waffen des Besiegten, der sie jedoch um Geld auslösen konnte. Oft wurde bei den Turnieren auch mit dem Schwerte und dem Streitkolben gekämpft, und wiewohl das Turnier unrein friedlicher Wettstreit fein sollte, büßte mancher wackere Ritter dabei das Leben ein. Nie Kirche. Der Süden Deutschlands war früher für das Christentum gewonnen als der Norden und Osten. Durch Karl den Großen wurden die Sachsen — oft mit Anwendung von Gewalt — bekehrt und in ihrem Gebiete die Bistümer Münster, Paderborn, Minden, Osnabrück, Hildesheim, Bremen, Verden und Halberstadt errichtet. Nach der Eroberung der von Slaven bewohnten Gebiete auf dem rechten Ufer der Elbe wurden das Erzbistum Magdeburg und die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Meißen und Zeitz gestiftet. Alle diese Bistümer wurden mit großen Gütern ausgestattet. Die Kaiser übertrugen den Bischöfen und Erzbischösen auch wichtige Ämter mit großen Reichslehen. So wurden mit der Zeit die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, Bremen mächtige Reichsfürsten, die großen Einfluß auf die Geschicke des Reiches hatten.

2. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 102

1896 - Leipzig : Voigtländer
102 Einheimische an, sich an solchem Handel zu beteiligen. Zur Frderung des Handels dienten auch die kirchlichen Feste, namentlich in den Bischofstdten, da zu diesen eine groe Menschenmenge zusammenstrmte- So entstanden die Jahrmrkte oder Messen". In den neugegrndeten Seestdten an der Nord-und Ostsee, namentlich in Lbeck, begann jetzt der deutsche Seehandel, zu-nchst mit England und Skandinavien, aufzublhen. Durch die Kreuzzge entwickelte sich dann auch der Handel mit dem Morgenlande, der aber durch die Italiener vermittelt wurde. 2. Stnde. Zu den vollkommen Freien gehrten noch: die Fürsten (weltliche und geistliche), die Grafen, die Herren" (d. i. Freiherren) und die Schffenbar-Freien". Die letzteren aber wurden immer weniger zahlreich. Dagegen hatte sich, zwischen ihnen und den Herren" in der Mitte stehend, ein neuer Stand herausgebildet, der zu dieser Zeit eine hervorragende Bedeutung gewann: der R i t t e r st a n d. Er entstand dadurch, da die groen Lehenstrger des Reichs (Fürsten, Grafen, Freiherren) je nach der Gre ihres Lehens eine Anzahl berittener Kriegsknechte ins Feld stellen muten. Um diese jederzeit bereit zu haben, bertrugen sie Stcke ihres Lehens an solche (teils Freie, teils Unfreie), die zu diesem Dienste geeignet und bereit waren, die Ritter". Die Ritter standen in der Mitte zwischen dem hohen Adel und denjenigen Freien, denen das Kriegshandwerk nicht herkmmlich war, und bildeten den Anfang des niederen Adels. In den Kreuzzgen waren sie der Kern der Heere. Als eigener Stand schlssen sie sich allmhlich mehr und tnehr ab, namentlich durch die Turniere, zu welchen nur, wer von ritter-licher Herkunft (ritterbrtig) war und die Pflichten des Ritterstandes erfllte, zugelassen wurde. Diese Pflichten bestanden darin, da der Ritter seine Ehre unbefleckt erhielt, der Kirche gehorsam, dem Lehnsherrn treu, hold und ge-tvrtig war, die Schwachen und Bedrngten beschtzte und Hflichkeit gegen die Frauen beobachtete. Der Ritterstand hatte die drei Abstufungen des Edelknaben, des Knappen und des Ritters. Zu der Ritterwrde wurde der Knappe nach hinreichender Erprobung feiner Waffentchttgkett durch dm Ritterschlag erhoben. Die Ritterburgen, meist aus Berghhen, hatten als Hauptbestandteile den hohen Wartturm (Bergfried), das Herrenhaus (Palas) und das Frauenhaus (Kemenate). Der Weg in die Burg fhrt zunchst zu dem Burggraben. der diesen fhrt die Zugbrcke, welche aufgezogen oder herabgelassen werden kann. Die Zugbrcke fuhrt zu dem ueren Burgthor, das sich in einem Thorturm oder zwischen zwei Trmen befindet. Der Durchgang kann durch das Fallgatter versperrt werden. An diesen Thorturm schlret sich zu beiden Seiten die uere Umfassungsmauer (der Zingel), die am oberen Rande mit Sinnen versehen und von Strecke zu Strecke durch Mauertrme verstrkt tst. Aus dem ueren Burgthor gelangt man in den ueren Hof: den Zwmger. der sich zwischen der ueren und inneren Ringmauer befindet und namentlich zu Waffenubungen diente. Aus

3. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 104

1896 - Leipzig : Voigtländer
104 Donaugebiet. Die Brgerschaft erwuchs aus den Dienstleuten des Bischofs. Den Hauptbestandteil bildeten die Handwerker; dazu kamen dann viele Land-bewohner, namentlich solche, die in die Städte flchteten, um sich der Be-drckung zu entziehen. Wenn es Unfreie waren, konnten sie zwar wenigstens im ersten Jahr von ihrem Herrn zurckgefordert werden. Aber all-mhlich drang der Grundsatz durch: Die Lust in den Stdten macht frei." So bildete sich in den Stdten, teils aus freien, teils aus unfreien Elementen, ein neuer Stand: der Brgerstand. Die Regierung der die Stadt fhrte zuerst ein von dem Stadtherrn (in der Regel einem Bischof) eingesetzter Rat". Spter erlangten allmhlich die Brger das Recht, sich selbst diesen Rat zu whlen, an dessen Spitze man einen (oder zwei) Brgermeister stellte. Bei Anlage der Städte war der Schutz gegen Angriffe von auen stets der nchste Zweck; sie wurden daher mit starken, turmgekrnten Ringmauern, mit Wall und Graben umschlossen. Die Straen waren oft krumm und wegen ihrer Enge dster und schmutzig; die Huser bestanden aus mehreren bereinander gegen die Gasse vorragenden Stockwerken. Im Gegensatz zu der Schlichtheit der Wohnhuser stand nicht selten die Groartigkeit der ffentlichen Gebude: der Rathuser, Kaufhallen, Stadtthore, vor allem der Kirchen. Indes brachte der zunehmende Wohlstand auch den Bau der Privathuser zu hherer Entwicklung; man begann nach und nach sie aus Stein auszufhren und immer reichlicher, geschmack- und kunstvoller einzurichten und auszuschmcken. Auch die Straen wurden allmhlich breiter angelegt und gepflastert. Die Blte der Städte beruhte vor allem aus ihrer Gewerbthtig-keit und ihrem Handel. 3. Stellung der Frauen. Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frauen hatte sich immer hher erhoben. Aus der urgermanischen Frauen-Verehrung hatte sich der innige und zarte Frauendienst herausgebildet. Es war Forderung der Zeit an jeden Ritter, einer Frau zu dienen. Erziehung Unterricht Beschftigung. Die Mdchen der vornehmen Klassen pflegten unter der Zucht einer Lehrmeisterin, eines Priesters oder in Klosterschulen sich die Kunst des Lesens und Schreibens "anzueignen. Auch die Kunst des Gesanges und die Fertigkeit, ein Instrument (Harfe, Fiedel) spielen zu knnen, gehrte zu den Erfordernissen einer guten Erziehung. Daneben fehlte auch nicht die Unterweisung in der Anstandslehre, die sich in der hfischen Zeit zu einem frmlichen Gesetzbuch ausgebildet hatte und sich auf das Leben in und auer dem Haufe, ja sogar auf jede Bewegung erstreckte.

4. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 51

1895 - Leipzig : Voigtländer
51 abzustreifen und sich selbst ihre Vorsteher zu whlen (wenn auch vorerst noch mit Genehmigung des Herrn). Die Handwerker arbeiteten dann auch nicht mehr ausschlielich fr ihren Herrn, sondern immer mehr fr ihren eigenen Vorteil. Der Handel wurde noch immer hauptschlich in der Weise be-trieben, da die Hndler mit ihren Waren von Dorf zu Dorf zogen (wie jetzt noch die Hausierer). Noch immer befand sich dieser Handel vielfach in den Hnden Fremder, namentlich der Italiener und der Juden. Letztere erhielten von den Knigen Freibriefe, wofr sie das Juden-Schutzgeld" be-zahlten. Erst allmhlich fingen auch Einheimische an, sich an solchem Handel zu beteiligen. Zur Frderung des Handels dienten auch die kirchlichen Feste, namentlich in den Bischofsstdten, da zu diesen eine groe Menschenmenge zusammenstrmte. So entstanden die Jahrmrkte oder Messen". In den neugegrndeten Seestdten an der Nord- und Ostsee, namentlich in Lbeck, begann jetzt der deutsche Seehandel, zunchst mit England und Skandinavien, aufzublhen. Durch die Kreuzzge entwickelte sich dann auch der Handel mit dem Morgenlande, der aber durch die Italiener vermittelt wurde.. 3. Stnde. Zu den vollkommen Freien gehrten noch: die Fürsten (weltliche und geistliche), die Grafen, die Herren" (d. i. Freiherren) und die Schffenbar-Freien". Die letzteren aber wurden immer weniger zahlreich. Dagegen hatte sich, zwischen ihnen und den Herren" in der Mitte stehend, ein neuer Stand herausgebildet, der zu dieser Zeit eine hervorragende Bedeutung gewann: der Ritterstand. Er entstand dadurch, da die groen Lehenstrger des Reichs (Fürsten, Grafen, Freiherren) je nach der Gre ihres Lehens eine Anzahl berittener Kriegsknechte ins Feld stellen muten. Um diese jederzeit bereit zu haben, bertrugen sie Stcke ihres Lehens an solche (teils Freie, teils Unfreie), die zu diesem Dienste ge-eignet und bereit waren, die Ritter". Dieser Stand hatte sich also aus der x Zahl derer gebildet, die den Kriegsdienst zu Pferde leisteten. Die Ritter standen in der Mitte zwischen dem hohen Adel und denjenigen Freien, denen das Kriegshandwerk nicht herkmmlich war, und bildeten den Ansang des niederen Adels. In den Kreuzzgen waren sie der Kern der Heere. Als eigener Stand schlssen sie sich allmhlich mehr und mehr ab, namentlich durch die Turniere, zu welchen nur, wer von ritterlicher Herkunst (ritter-brtig) war und die Pflichten des Ritterstandes erfllte, zugelassen wurde. Diese Pflichten bestanden darin, da der Ritter seine Ehre unbefleckt erhielt, der Kirche gehorsam, dem Lehnsherrn treu, hold und gewrtig war, die Schwachen und Bedrngten beschtzte und Hflichkeit gegen die Frauen be-obachtete. Der Ritterstand hatte die drei Abstufungen des Edelknaben, des Knappen und des Ritters. Zu der Ritterwrde wurde der Knappe nach hinreichender Erprobung seiner Waffentchtigkeit durch den Ritter- 4*

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 112

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
112 der Verwaltung und der gesetzlichen Sonberbestimmnngen wrbe beseitigt, eine einheitliche Verwaltung eingefhrt und die Verwaltung von der Rechts-Pflege abgeteilt. Das Heerwesen wrbe nach dem Vorbilde Friebrichs des Groen umgebildet, die Friedensarmee auf 200 000 Mann gesetzt und die Soldaten durch tchtige bung stets kriegsbereit gehalten. Fr die Heran-bilbnng eines tchtigen Offizierstandes wrben Schulen gegrndet, fr kranke und ausgediente Soldaten Invalidenhuser errichtet. In der Rechts-Pflege wurden die Sonderrechte einzelner Stube ganz oder teilweise ausge-hoben, wenn sie es auch nicht erreicht hat, alle Untertanen vor dem Gesetze gleichzustellen; ein neues Gesetzbuch (Codex Theresianus) wurde bearbeitet. Die Steuerfreiheit des Klerus wurde tatschlich, die des Adels dem Denkmal Maria Herestas von Zumvusch. Grundsatze nadj beseitigt, die Verfolgung der Hexen und die Anwendung der Folter verboten und der Bauern st and vor den Ubergriffen der adli-gen Gutsherren fidjet gestellt. Auf dem Gebiete der Sdjule kann Maria Theresia als die Begrnderin des sterreichischen Schulwesens angesehen werben; tchtige Berater fand sie an dem trefflichen Abte von Sagau, Jgnaz

6. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 142

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
142 - sie unter ihrem frstlichen Gewnde ein Bnkleid und tat sich mancherlei Abbruch in Speise und Trank. Beispiellos war ihre Mildttigkeit gegen die Armen; alles, was sie besa, sogar ihre Kleidungsstcke und Schmucksachen, gab sie sr die Notleidenden hin. Die Waisenkinder nannten sie ihre Mutter, die Ans-stzigen nahmen zu ihr ihre Zuflucht, armen Kindern wurde sie Tauf-Pate, um den darbenden Familien um so leichter Helsen zu knnen; am Fue der Wartburg grndete sie ein Krankenhaus. Zur Zeit einer groen Hungersnot speiste sie tglich 900 Menschen, und 64000 Goldgulden soll sie zu ihrer Linderung gespendet haben. Gott schenkte ihr einen Sohn und drei Tchter. Sie stieg barfu deu Schloberg hinab, um das neugeborene Kind nebst einem Weihe-geschenk Gott aufzuopfern. 3. Elisabeth als Witwe. An dem Kreuzzuge, den Friedrich It. zu unternehmen beabsichtigte, wollte auch der Laudgras Lndwig teil-nehmen; aber ihm sollte es nicht vergnnt sein, das hl. Land zu betreten. Als eine ansteckende Krankheit im Heere der Kreuzfahrer ausbrach, wurde er in der Blte des Lebens dahingerafft. Der Schmerz Elisabeths der den Verlust des geliebten Gemahls fand fast keine Grenzen; hnderingend eilte sie durch die Hallen und Sle der Wartburg und weinte bitterlich. Als sie sich ausgeweint hatte, empfahl sie sich und ihre lieben Kinder dem Vater der Witwen und Waisen. Ludwig hatte fr die Zeit seiner Abwesenheit seine Gemahlin zu seiner Stellvertreterin ernannt. Kaum aber hrte Heinrich, mit dem Beinamen Raspe, der Bruder Ludwigs, von dem Tode des Landgrafen, als er gewaltsam die Regiernng des Landes an sich ri, Elisabeth in der entehrendsten Weise beschimpfte und sie als eine nichtswrdige Verbrecherin mit ihren Kindern in der Klte des Winters von der Wart-bnrg verstie. Elisabeth ging nach Eisenach, wo sie ein Obdach zu finden hoffte; aber berall wurde sie abgewiesen. In einem Stalle, aus dem man so-eben erst die Schweine gejagt hatte, erhielt sie endlich fr sich und ihre Kinder ein Unterkommen. Am andern Tage erbarmte sich ihrer trotz des harten Verbotes des Landgrafen ein Priester und behielt sie fr einige Tage bei sich, edle Menschen nahmen die Kinder heimlich zu sich; Elisabeth suchte als Tage-lhnenn ihren Unterhalt zu verdienen. Spter kam sie zu ihrer Tante, der btissin von Kissingen, die ihre traurige Lage erfahren hatte. Da sie mit ihren Kindern nicht gut fr lngere Zeit in einem Kloster

7. Geschichte des Mittelalters - S. 197

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 30. Das Rittertum und die Ritterorden. 197 eiser, hat nirgends schrecklicher gewütet als in Spanien. Die spanische Inquisition verurteilte von 1481 —1808 342000 Personen; von diesen wurden 32 000 in Person, 18 000 im Bildnisse verbrannt und die übrigen mit strengen Strafen heimgesucht. In Spanien wurde die Inquisition erst 1820 abgeschafft. Auch in Deutschland trat 1231 der Dominikanerkonrad von Marburg, der Beichtvater der heiligen Elisabeth, aus, um dieketzer aufzuspüren und „zur Ehre Gottes" zu verbrennen. An 80 Menschen starben auf dem Scheiterhaufen. Als aber der Inquisitor sich nicht mehr mit dem armen Volke begnügte, sondern auch Adlige vor seinen Richterstuhl lud, wurde er nebst zwölf Helfershelfern im Walde von Kappel bei Marburg erschlagen. Ein stehendes Ketzergericht konnte sich in Deutschland nicht halten. §. 30. 2)as Juffedum ums ttie litteroitien. Eine der glänzendsten Erscheinungen und Eigentümlichkeiten des Mittelalters war das Rittertum. Es war entstanden, als der bei den Germanen übliche Heerbann aufgehört hatte, und erhob sich zwischen dem höheren Adel, welcher sich im Besitze von Reichslehen befand, und dem Hörigen. Der Ritterstand bildete den niederen Adel und umfaßte sowohl die Inhaber von Lehnsgütern wie auch die Dienstmannen (Ministerialen) der Herrenhöfe; er war durch gemeinsame Sitte und Lebensanschauung so innig verbunden, daß jeder förmlich in denselben ausgenommen werden mußte. Wer Ritter werden wollte, mußte demnach einem freien Geschlechte angehören. Die ersten sechs Jahre blieb der Knabe unter der Aufsicht der Mutter, nachher wurde er als Edelknabe an den Hof des Lehnsherrn oder eines fremden Ritters geschickt, wo er neben kleinen dienstlichen Verrichtungen in Gottesfurcht und feiner Sitte unterwiesen wurde und die ritterlichen Künste erlernte. Im 14. Jahre erhielt der Junker oder Knappe einen Degen, mußte von jetzt an die Pferde und Waffen seines Herrn besorgen, ihn begleiten und im Kampfe aus dem zweiten Gliede mitstreiten. So vorbereitet, gelangte der Knappe mit dem 21. Jahre zur Ritterwürde, bei deren Er-teilung große Feierlichkeiten üblich waren. Nach einem strengen Fasten brachte der Knappe die Nacht mit einem Priester und Paten im Gebete zu und empfing das heilige Abendmahl. Dann trat er in die Kirche, wo er eidlich gelobte, Gott zu fürchten uni) zu ehren, täglich die heilige Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten, die Kirche und ihre Diener zu schützen, die Unschuld zu schirmen, dem Vaterlande zu helfen, dem Kaiser gehorsam zu sein, das gegebene Wort zu halten und tadellos vor Gott und

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

9. Die Zeit der Religionskämpfe und die Zeit der unumschränkten Fürstengewalt, Brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 44

1909 - Leipzig : Hirt
44 Brandenburgisch - Preuische Geschichte. 88. dem alten Raubgewerbe nachgingen,*) was sie bei der Jugend des Landes-Herrn ungestraft tun zu knnen meinten.**) Nach einem Jahre aber waren siebzig adlige Ruber gehngt, und kurfrstliche Reiter bewachten die Landstraen. So wurden die Gewalttaten mit Gewalt unterdrckt. Um aber fr die Zukunft dem Fehdewesen vorzubeugen, setzte der Kurfürst einen obersten Gerichtshof ein, das Kammergericht. Hier sollten die Streitigkeiten, die bisher mit den Waffen ausgetragen waren, auf ge-ordnetem Rechtswege entschieden werden. Welche Einrichtung hatte fr das Deutsche Reich dieselbe Bedeutung wie das Kammergericht fr Brandenburg? Das Verhltnis zu Pommern wurde durch einen Erbvertrag ge-regelt, wonach dieses Land nach dem Aussterben der herzoglichen Familie mit Brandenburg vereinigt werden sollte. Joachim hatte den Beinamen Nestor, weil sein Rat viel galt bei den Fürsten des Reiches, und er auf den Reichstagen in Worms und Augsburg durch gewandte Reden glnzte, die er gegen Luther und die Protestanten hielt. Wohl wnschte auch er eine Kirchenverbesserung; aber nach seiner Auffassung war die Auflehnung Luthers, eines einfachen Mnches, eines Untertanen, gegen Kaiser und Papst nicht der ordnungs-mige Weg. Er empfand das Auftreten Luthers sogar als eine Be-leidignng seines Hauses, weil der mchtige Erzbischos Albrecht von Mainz und zugleich von Magdeburg, der Beschtzer Tetzels, sein Bruder war. Mit Abscheu wandte er sich von den traurigen Begleiterscheinungen der Reformation, den Ausschreitungen der Schwarmgeister", dem Bauernkriege und den Verirrnngen der Wiedertufer. Aus diesen Grnden verbot Joachim Nestor in seinen Landen die Verbreitung der Schriften Luthers und die Annahme seiner Lehre. Trotzdem fand die Reformation dort viele stille Bekenner, und an vielen Orten nderte man vorsichtig die kirchlichen Einrichtungen, ohne sich ausdrcklich von der katholischen Kirche loszusagen. Auch die Gemahlin des Kurfrsten, Elifabeth von Dnemark, 1528. las eifrig die Schriften Luthers und nahm 1528 das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Der Kurfürst erfuhr es. Um seinem Zorn zu entgehen, sloh sie nachts in burischer Kleidung auf einem Bauernwagen nach dem Kurfrstentum Sachsen, wo sie ehrenvolle Ausnahme und im Verkehr mit Luther Trost und Strkung sand. Nach dem Tode ihres Gemahls kehrte sie nach Berlin zurck und widmete ihr Leben religisen Beschftigungen und der Frsorge fr die Armen. *) In den Kirchen wurde gebetet: Vor Kkeritze und Lderitze, Vor Krachte und vor Jtzenplitze Beht uns, lieber Herre Gott! **) Ein Adliger schrieb beut Kurfrsten an seine Kammertr: Jochimken, Jochimken, hbe by, Wo rot) by krygen, hangen wy by.

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 43

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
43 Volk wollte den beliebten und verehrten Priester nicht ziehen lassen; er mußte in Rom bleiben und wurde bald darauf zum Papste gewählt. Nun hinderte ihn nichts, das Missionswerk in Britannien zu beginnen und zu fördern. Er sandte Glaubensboten dorthin, unterstützte ihre Predigt und machte sie fruchtbar durch Ermahnung und sein Gebet." — Mehrere Könige wurden für das Christentum gewonnen, so Ethebert von Kent 597, Eadwin von Northumberland 627, Cynegils von Wessex 635 u. a. Zum Erzbischof von Canter-bury ernannte Gregor den Benediktiner-Abt Augustinus, der nun durch Gründung von neuen Bistümern dem christlichen Glauben in England eine sichere Heimstätte zu bereiten suchte. Leider verfuhr er dabei nicht in rechter Weise. Er verletzte durch seine Unduldsamkeit die Culdeer, welche ebenfalls eifrig missionierten, indem er verlangte, daß sie die Gesetze, Sitten und Gebräuche der römischen Kirche annehmen sollten. Es entstand ein erbitterter Kamps zwischen beiden Missionen, der erst 664 auf einer Synode zu Gunsten der römischen Kirche entschieden wurde. „Doch gelang es der römischen Priester-schaft nie ganz, die angelsächsischen Nationaleigentümlichkeiten aus der Kirche zu vertilgen. Die angelsächsische Sprache blieb bis zum Einfall der Normannen Kirchensprache; die Taufformel war angelsächsisch, die Bibel war in angelsächsischen Übersetzungen unter dem Volke verbreitet. Ebenso wurde die Autorität des Papstes erst unter den Normannen in ihrer ganzen Macht begründet, das kanonische (katholische Kirchen-) Recht fand keine Geltung. Die Bischöfe wurden von den Königen eingesetzt, die Beschlüsse der Kirchenversammlungen bedurften zu ihrer Geltung der königlichen Bestätigung, die Kirchengüter waren gleich den weltlichen den Lasten und Abgaben unterworfen, die bürgerliche Gerichtsbarkeit umfaßte auch die Kleriker." (Weber.) Während noch der Streit zwischen den iro-schottischen Mönchen und den römischen Bischöfen geführt wurde, erblickte Winfried, Sprößling eines vornehmen westsächsischen Geschlechtes, das Licht der Welt (um 680). Er trat früh ins Kloster ein und lernte so eifrig, daß er bald als Lehrer thätig sein konnte. Da seine ganze Umgebung römisch gesinnt war, wurde auch er in dieser Denkweise erzogen und befestigt. 716 verließ er feine Zelle, um sich in Deutschland der Mission zu widmen. Sein erstes Arbeitsfeld war Friesland. Nachdem er noch in demselben Jahre seine Heimat besucht, die Würde des Abtes in seinem Kloster ausgeschlagen hatte, begab er sich 718 597 627 635 664 Boni- facius. 680 716 718
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